Ab Januar 2018: Mecklenburg-Vorpommern führt individuelle Kennzeichnungspflicht ein

Ab kommendes Jahr wird es in Mecklenburg-Vorpommern eine individuelle für Polizeibeamt*innen geben. Die fünfstellige Nummer soll sichtbar auf der Vorderseite der Uniform getragen werden. Die „Gewerkschaft der Polizei“ lehnt die Kennzeichnungspflicht ab.

Von Franzida Wilke und Marko Neumann

Mecklenburg-Vorpommern führt zu Jahresbeginn die sogenannte Kennzeichnungspflicht bei Polizisten ein. Beamte tragen dann vor allem bei Demonstrations- oder Sicherungseinsätzen eine persönliche Nummernkombination an der Uniform, mit der ihr Name festgestellt werden kann. [1]

Im Ergebnis der Gespräche zwischen den von der Verwaltungsvorschrift betroffenen Polizeibehörden, dem Innenministerium sowie dem Hauptpersonalrat der Polizeiwurde sich einvernehmlich darauf verständigt, dass Polizistinnen und Polizisten in geschlossenen Einsatzeinheiten eine Individualkennzeichnung in Form einer fünfstelligen Zahlenfolge im geschlossenen Einsatz zusätzlich zu ihrer bereits vorhandenen taktischen Rückenkennzeichnung tragen werden. [2]

Eine weitere oder eine namentliche Kennzeichnung für Polizeibeamte lehne er ab, sagte Innenminister Lorenz Caffier (CDU). Polizisten und ihre Familien müssten vor Stigmatisierungen im Internet und Übergriffen geschützt werden. [3] Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lehnt die Kennzeichnungspflicht ab. „Damit werden unsere Kollegen unter Generalverdacht gestellt“, sagte Landesvorsitzender Christian Schumacher. Bislang sei kein Fall bekannt, in dem ein Polizist nicht identifizierbar war. [4]

Laut Ministerium erfolgt die Herausgabe der hinter der Individualkennzeichnung bei den Polizeibehörden geführten Personaldaten ausschließlich auf Antrag, etwa zur Bearbeitung einer Beschwerde, einer Strafanzeige, eines Disziplinarverfahren oder der Forderung von Schadensersatzansprüchen. [5]

Fußnoten:

[1] https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Polizisten-Kennzeichnung-kommt-zu-Jahresbeginn,polizei4824.html

[2] https://www.focus.de/regional/schwerin/ministerium-fuer-inneres-und-europa-mecklenburg-vorpommern-verwaltungsvorschrift-zur-individuellen-kennzeichnung-von-polizistinnen-und-polizisten-in-geschlossenen-einheiten_id_8017173.html

[3] http://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/Politik/Polizisten-kuenftig-an-fuenfstelliger-Zahl-identifizierbar

[4] https://www.svz.de/18621316

[5] https://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/mv-fuehrt-kennzeichnungspflicht-fuer-polizisten-ein-1930740212.html