Falschaussage unter Eid? Immunität Frauke Petrys aufgehoben

Die Bundessprecherin der rechtspopulistischen „Alternative für Deutschland“ (AfD) verliert ihre Immunität. Hintergrund sind die Ermittlungen wegen Meineid. Es soll zu Unregelmäßigkeiten bei der Aufstellung der Liste für die vergangenen Landtagswahlen in Sachsen gekommen sein. Schließlich beschäftigte der Wahlprüfungsausschuss den Fall. Frauke Petry und der AfD-Schatzmeister widersprachen sich gegenseitig unter Eid. Wer hat gelogen?

Von Franziska Wilke und Marko Neumann

Die Immunität von AfD-Chefin Frauke Petry ist aufgehoben. Die Widerspruchsfrist seitens der Abgeordneten des sächsischen Landtages sei um Mitternacht ausgelaufen, „es hat keiner widersprochen“, sagte Parlamentssprecher Ivo Klatte am Dienstag in Dresden. Das Präsidium wird nun das Justizministerium schriftlich informieren. Mit der Aufhebung der Immunität ist der Weg frei, Anklage wegen des Verdachts des Meineides oder fahrlässigen Falscheides zu erheben. [1]

Der Vorsitzenden der AfD Sachsen und Bundessprecherin der Partei wird vorgeworfen, in einer Zeugenaussage während einer Sitzung des Wahlprüfungsausschusses des Landtags im November 2015 eine vorsätzliche Falschaussage unter Eid gemacht zu haben. Der Linken-Politiker André Schollbach hatte Anzeige erstattet. [2]

Bei der Sitzung ging es um die Aufstellung der Kandidatenliste zur Landtagswahl 2014 und die Finanzierung der Partei durch Darlehen von AfD-Landtagskandidaten. Um die Angelegenheit gerichtlich untersuchen zu können, musste die Abgeordnetenimmunität aufgehoben werden, die politische Amtsträger verfassungsrechtlich vor Strafverfolgung schützt. [3]

Die Geschichte, um die sich alles dreht, beginnt im Jahr 2014, bei der Aufstellung der Landesliste für den sächsischen Landtag. Ursprünglich stand auf Platz 14 das AfD-Mitglied Arvid Immo Samtleben. Doch der Landesvorstand beschloss später, ihn wieder von der Liste zu streichen. Samtleben behauptete, er sei gestrichen worden, weil er der Partei kein privates Darlehen geben wollte. Damit sollten die Listenkandidaten den Wahlkampf der AfD unterstützen. Das Darlehen sollte offenbar automatisch in eine Spende umgewandelt werden, sollte der Kandidat ein Landtagsmandat erhalten. [4]

Das warf viele Fragen auf. Der Fall landete vor dem Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtages. Dort hatten Petry und AfD-Schatzmeister Carsten Hütter im November 2015 unter Eid widersprüchliche Aussagen gemacht. Das bedeutet: Einer von beiden muss – unter Eid – gelogen haben. Daraufhin waren zwei Strafanzeigen gegen Petry erstattet worden. [5]

Die Meineid-Vorwürfe weist Petry zurück. „Ausdrücklich“ aber begrüßte die 42-Jährige die Entscheidung des Immunitätsausschusses bereits vor knapp zwei Wochen. „Sollte es in der Folge tatsächlich zu einem Verfahren kommen, kann ich in diesem zu den im Raum stehenden Vorwürfen öffentlich Stellung nehmen“, fügte sie hinzu. „Das war bisher nicht möglich.“ [6]

Fußnoten:

[1] http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/immunitaet-von-afd-chefin-frauke-petry-aufgehoben-15173511.html

[2] http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-08/afd-frauke-petry-immunitaet-saechsischer-landtag

[3] http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-08/afd-frauke-petry-immunitaet-saechsischer-landtag

[4] http://www.tagesspiegel.de/politik/verdacht-auf-meineid-immunitaet-von-afd-chefin-frauke-petry-ist-jetzt-aufgehoben/20253158.html

[5] https://www.swr3.de/aktuell/nachrichten/AfD-Chefin-Petry-verliert-ihre-Immunitaet/-/id=47428/did=4508192/2s65l5/index.html

[6] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/frauke-petry-parlamentarische-immunitaet-von-afd-politikerin-aufgehoben-a-1165050.html