Neubrandenburger Auschwitz-Prozess: Nebenkläger doch zum Verfahren zugelassen

 

Zum zweiten Mal sollten die Nebenkläger im Neubrandenburger Auschwitz-Prozess von der Verhandlung ausgeschlossen werden. Das Oberlandesgericht hob die Entscheidung der Schwurgerichtskammer nun auf: die Nebenkläger dürfen weiter am Prozess teilnehmen.

Von Franziska Wilke und Marko Neumann

Zwei Angehörige einer Ermordeten dürfen am Landgericht Neubrandenburg weiterhin als Nebenkläger am Prozess gegen einen ehemaligen SS-Sanitäter im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau teilnehmen. Das Oberlandesgericht (OLG) Mecklenburg-Vorpommerns hob nach Angaben vom Donnerstag eine Entscheidung der Schwurgerichtskammer des Landgerichts auf, laut der die beiden Angehörigen nicht Nebenkläger sein könnten. [1]

Das Landgericht hatte argumentiert, dass die Mutter nicht in dem Zeitraum in das KZ deportiert worden war, um den es in dem Prozess geht. Das Oberlandesgericht stellte aber klar, dass die Ermordung der Mutter durchaus von der Anklage gegen den früheren SS-Mann gedeckt sei. Der mehrfach abgebrochene Prozess sei nicht über Auseinandersetzungen zur Verhandlungsfähigkeit des 96-Jährigen hinausgekommen und habe keine neuen Erkenntnisse geliefert. [2]

Dem 96 Jahre alten Ex-Landarbeiter aus der Nähe von Neubrandenburg wird Beihilfe zum Mord in mindestens 3.681 Fällen vorgeworfen. Im Sommer 1944 war er für mehrere Wochen in der Sanitätsstaffel im KZ Auschwitz-Birkenau tätig. In diesem Zeitraum kamen laut Anklage mehrere Züge mit Häftlingen an, die in den Gaskammern umgebracht wurden. Der Verteidiger bestreitet eine Schuld seines Mandanten. Dieser habe im Sanitätsdienst 1944 nur Soldaten betreut. [3]

Fußnoten:

[1] http://www.zeit.de/news/2017-03/02/deutschland-oberlandesgericht-laesst-nebenklaeger-in-auschwitz-prozess-wieder-zu-02123803

[2] http://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/nebenklaeger-im-auschwitz-prozess-doch-wieder-zugelassen-0227208203.html

[3] https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Prozess-um-KZ-Sanitaeter-Nebenklaeger-ausgeschlossen,auschwitzprozess222.html