Politisch nicht gewollt? Bundesregierung rechnet nicht mit Verbot der rechtsextremen NPD

Die Initiative "no npd - NPD-Verbot jetzt!" fordert seit Jahren ein Verbot der rechtsextremen Partei. Quelle: bpb.de

 

Laut einem internen Papier rechnet die Bundesregierung angeblich nicht mit einem Verbot der rechtsextremen NPD. Die Begründung dafür ist ebenso gefährlich-naiv, wie fadenscheinig.

Von Franziska Wilke und Marko Neumann

Seit Monaten gibt es Mutmaßungen darüber, die Verfassungsrichter könnten die NPD verschonen. Für die Entscheidung in Karlsruhe ist mit ausschlaggebend, wie einflussreich die NPD ist und ob sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet. Während der Chemnitzer Extremismus-Forscher Eckhardt Jesse die NPD für einen „Zwerg“ hält, überraschte Verfassungsrichter Peter Müller während der Beweisaufnahme mit der Bemerkung, die NPD sei ideologisch gefährlicher als die NSDAP. [1]

Internes Papier: Bundesregierung rechnet nicht mit Verbot

Die Bundesregierung geht der „Bild“-Zeitung zufolge jedoch davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht die rechtsextreme NPD nicht verbieten wird. Die Partei habe in ihrem politischen Wirken und durch ausbleibende Wahlerfolge „nicht die Schwelle zur Gefährdung überschritten“, zitiert das Blatt aus einer internen Analyse der Regierung. Die mündliche Beweisaufnahme habe keine „überzeugenden Hinweise auf eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ durch die NPD erbracht. [2]

Eine Sprecherin des Innenministerium erklärte am Freitag in Berlin: „Ein Bericht oder ein Gutachten zu einem möglichen Ausgang des NPD-Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht wie von der „Bild“ gemeldet ist uns nicht bekannt.“ [3]

Das Bundesverfassungsgericht werde nach Einschätzung der Bundesregierung bei seiner Urteilsbegründung auch auf die bisherige Rechtsprechung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Rücksicht nehmen, hieß es in dem Bericht weiter. [4]

Zweites Verbotsverfahren läuft seit 2013

Anfang März hatte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts drei Tage lang öffentlich verhandelt und unter anderem Innenminister, Verfassungsschützer und Polizisten zur NPD befragt. [5]

Der Bundesrat hatte Ende 2013 im Auftrag der Länder in Karlsruhe eine Klage mit dem Ziel eingereicht, die NPD als verfassungswidrige Partei verbieten zu lassen. Die Bundesregierung schloss sich dem Verbotsantrag der Länder nicht mit einem eigenen Antrag an. Der Bund unterstützte die Länder jedoch bei ihrer Beweissammlung für den Verbotsantrag. [6]

2003 war das erste Verbotsverfahren gegen die Nazipartei gescheitert. Der Grund damals: V-Leute des Verfassungschutzes waren auch in der NPD-Führungsetage tätig. Ob es sich bei der NPD um eine verfassungswidrige Partei handelt, war nicht Gegenstand des Verfahrens. [7]

Die Hürden, die das Grundgesetz für ein Parteiverbot setzt, sind hoch. Das Verbreiten verfassungsfeindlicher Ideen allein reicht nicht aus. Den Verbotsantrag gestellt hatten die Länder im Bundesrat. Bei einem Verbot müsste die NPD sich auflösen. Abgeordnete verlieren ihr Mandat. Das Parteivermögen kann eingezogen werden. [8] Am 17. Januar verkündet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Urteil. [9]

Fußnoten:

[1] http://www.maz-online.de/Nachrichten/Politik/Wird-die-NPD-nur-im-Osten-verboten

[2] http://www.n-tv.de/politik/Bericht-NPD-Verbot-vor-dem-Aus-article19439496.html

[3] http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1541102

[4] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/npd-verbotsverfahren-auch-in-den-bundeslaendern-schwindet-die-hoffnung-a-1128204.html

[5] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/npd-verbotsverfahren-auch-in-den-bundeslaendern-schwindet-die-hoffnung-a-1128204.html

[6] https://www.neues-deutschland.de/artikel/1037196.bundeslaender-rechnen-nicht-mit-npd-verbot.html

[7] https://www.neues-deutschland.de/artikel/1037196.bundeslaender-rechnen-nicht-mit-npd-verbot.html

[8] http://www.n-tv.de/politik/Bericht-NPD-Verbot-vor-dem-Aus-article19439496.html

[9] https://www.welt.de/politik/deutschland/video160770132/Ist-die-NPD-zu-unbedeutend-fuer-ein-Verbot.html