Rechtsbeugung im Auschwitz-Prozess in Neubrandenburg? Richter schließt Nebenkläger erneut aus

 

Der Prozess gegen den ehemaligen SS-Sanitäter Hubertus Z. in Neubrandenburg zieht sich weiter hin. Zum zweiten Mal hat der Richter zwei Nebenkläger von der Verhandlung ausgeschlossen, obwohl bereits der erste Auschluss von dem Oberlandesgericht vergangenes Jahr revidiert wurde.

Von Franziska Wilke und Julian Feller

Im Prozess gegen den 96-jährigen ehemaligen SS-Sanitäter im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau, Hubert Z., hat das Landgericht Neubrandenburg die Söhne einer dort ermordeten Frau erneut von der Nebenklage ausgeschlossen. Der Zug, mit dem die Mutter der Nebenkläger ins Konzentrationslager gebracht wurde, sei nicht von der Anklage der Schweriner Staatsanwaltschaft erfasst, teilte das Landgericht am Dienstag in einer Pressemitteilung mit. [1]

Das Landgericht hatte die Nebenkläger bereits einmal mit einer leicht anderen Begründung von dem Prozess ausgeschlossen. Diese Entscheidung war vom Oberlandesgericht (OLG) Rostock revidiert worden. Die Anwälte der Nebenklage kündigten erneut Widerspruch gegen die aktuelle Entscheidung des Landgerichts an. Wie eine Sprecherin des OLG am Dienstag sagte, werde das Gericht zeitnahe über eine Beschwerde entscheiden. [2]

Ohne neue juristische Argumente zu nennen, versucht Kabisch nun wieder, die beiden Brüder mit der gleichen Begründung auszuschließen, obwohl das OLG im Fall einer Beschwerde wohl kaum anders entscheiden dürfte als 2016. Wie zerrüttet das Verhältnis zwischen dem Landgericht auf der einen Seite und Staatsanwaltschaft und Nebenklägern auf der anderen Seite ist, zeigt sich auch am Kommunikationsverhalten des Gerichts: Via Pressemitteilung verschickten sie die Entscheidung zum Widerruf an Journalisten, ohne die zuständige Staatsanwaltschaft zu informieren. Erst durch Anrufe von Medien erfuhr die Behörde, was sich dort abspielt. [3]

In Mecklenburg-Vorpommern reden Staatsanwälte mittlerweile offen von einer „Rechtsbeugung“, die Kabisch dort inszeniere. Was ihn genau umtreibt, warum er das Verfahren partout nicht führen will, ist unklar. Offenkundig ist er aber der Überzeugung, dass es nicht sinnvoll sei, gegen den 96-jährigen Angeklagten zu verhandeln – und das, obwohl der Bundesgerichtshof im Dezember vergangenen Jahres im Revisionsbeschluss zum Lüneburger Auschwitz-Verfahren die neue Rechtspraxis durchgewinkt hatte. [4]

Dem ehemaligen Landarbeiter aus der Nähe von Neubrandenburg wird Beihilfe zum Mord in mindestens 3681 Fällen vorgeworfen. Er war laut Anklage 1944 einen Monat als KZ-Sanitäter in Auschwitz tätig. In der Zeit sollen 3681 deportierte Häftlinge dort in Gaskammern getötet worden sein. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, sich in die Lagerorganisation eingefügt und so die Vernichtung von Leben befördert zu haben. [5]

Das Verfahren wurde schon mehrfach abgebrochen. Ursprünglich wollte das Landgericht den Prozess wegen des Gesundheitszustandes des betagten Angeklagten gar nicht eröffnen. Das ordnete auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft aber das Oberlandesgericht in Rostock an. Dann wurde der Prozess Anfang 2016 begonnen, aber wegen gesundheitlicher Probleme des 96-Jährigen wieder ausgesetzt. Im Herbst 2016 wurde der Prozess kurz nach Beginn wieder abgebrochen. Wann das mehrfach unterbrochene Verfahren wieder beginnt, ist derzeit unklar. Zu den ersten beiden Verhandlungsterminen war der Mann jeweils nicht erschienen. Er leide unter Bluthochdruck und sei weder transport- noch verhandlungsfähig, hieß es von der Verteidigung. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Mann drei bis 15 Jahre Haft. [6]

Fußnoten:

[1] http://www.zeit.de/news/2017-02/14/deutschland-streit-um-nebenklaeger-im-auschwitz-prozess-am-landgericht-neubrandenburg-14150603

[2] http://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Prozess-um-KZ-Sanitaeter-Nebenklaeger-ausgeschlossen,auschwitzprozess222.html

[3] https://www.welt.de/politik/deutschland/article162072504/Staatsanwaelte-werfen-Richter-Rechtsbeugung-vor.html

[4] https://www.welt.de/politik/deutschland/article162072504/Staatsanwaelte-werfen-Richter-Rechtsbeugung-vor.html

[5] http://www.svz.de/regionales/mecklenburg-vorpommern/prozess-gegen-ex-kz-sanitaeter-vertagt-id15895931.html

[6] http://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Prozess-um-KZ-Sanitaeter-Nebenklaeger-ausgeschlossen,auschwitzprozess222.html