Flüchtlingspolitik

Viele Menschen müssen aus dem Land, in dem sie aufgewachsen sind, fliehen, weil sie entweder verfolgt werden, in ihrer Region Krieg herrscht oder sie dort in Armut und Hunger leben müssen. In der Hoffnung auf ein besseres Leben nehmen sie eine lange und gefährliche Reise auf sich, deren Ausgang ungewiss ist.

Die meisten Flüchtlinge schaffen es nicht weit und verbleiben in der Herkunftsregion oder in den Nachbarländern, nur wenige finden Schutz in Europa. Zehntausende sterben jedes Jahr auf dem Weg, denn die Europäische Union „verteidigt“ über ihre sogenannte „Grenzschutzagentur Frontex“ mit allen Mitteln ihre Außengrenzen, um die Einreise von Flüchtlingen zu verhindern. Diese sind dan letztlich gezwungen zu versuchen, heimlich nach Europa zu gelangen. Viele Familien werden dabei zerrissen und auch allein fliehende Kinder und Jugendliche sind keine Ausnahmen. Die wenigen, die es nach Europa schaffen, müssen ein aufwendige Asylverfahren über sich ergehen lassen. Dies geschieht aber nicht unbedingt in dem Land, wo die Flüchtlinge angekommen sind oder sie es sich wünschen, sondern in dem Staat, welchen er als ersten europäischen oder an Europa angrenzenden sogenannten „sicheren Drittstaat“durchquert hat. Das besagt die so genannte Drittstaatenregelung – unabhängig davon, ob in diesem Land die Menschenrechte geachtet werden oder nicht. So kommt es nicht selten vor, dass die Betroffenen dort in unmenschlichen Flüchtlingslager gesperrt werden und unter menschenverachtenden Bedingungen zu leiden haben.

Die Situationen der wenigen Asylsuchenden, die es nach Deutschland schaffen, ist kaum besser. Viele Monate und teilweise Jahre, leben sie in Ungewissheit darüber, ob sie hier bleiben dürfen oder nicht. Ein übergroßer Teil von ihnen ist in speziellen Lagern oder Wohnheimen für Asylsuchende untergebacht. Meistens sind sie auf engstem Raum mit mehreren anderen – oft fremden – Personen und in entlegenen Orten untegebracht. Während des Asylverfahresn dürfen sie weder arbeiten noch eine Ausbildung machen, erhalten – wenn überhaupt – deutlich weniger Sozialleistungen als üblich oder – häufiger – Einkaufsgutscheine und ein kleines Taschengeld.

Nur knapp zwei Prozent der Flüchtlinge, die einen Asylantrag stellen, bekommen überhaupt einen positiven Bescheid. Das liegt unter anderem daran, dass lediglich Verfolgung aus politischen Gründen und aufgrund des Geschlechts anerkannte Asylgründe sind. Krieg, Armut oder Umweltkatastrophen sind demnach nicht „schlim genug“. Die Gründe für den positiven Ausgang eines Asylgesetzes sind zusätzlich nur schwer oder unter Preisgabe sehr persönlicher Informationen nachweisbar. Den restlichen Menschen droht die Abschiebung, oft unter massivem Zwang und mit Zwischenstopps in Abschiebegefängnissen, damit die Betroffenen nicht in die Illegalität flüchten. Menschen, die einfach nur einen neuen, sicheren Orten zum Leben suchen, werden damit wie Kriminelle behandelt.

Selbst, wer geduldet wird oder wessen Asylantrag bestätigt wird, kann sich keineswegs sicher sein, auch dauerhaft in Deutschland bleiben zu können. Auch nach Jahren können die betroffenen Menschen zurückgeschoben werden, wenn etwa sich die Situation in ihrem Herkunftsland verbessert hat. Und selbst, wer bleiben darf, kann kaum ein normales Leben führen, weil er bzw. sie in vielen Regionen ständigen Vorurteilen und Diskriminierungen durch die Bevölkerung ausgesetzt ist. Zur indirekten Diskriminierung durch Gesetze und den Staat kommt direkte Diskriminierung durch Mitmenschen hinzu. Und nicht zuletzt auch im Bildungssystem und auf dem Arbeitsmarkt haben es Migrant*innen – oder solche, die dafür gehalten werden – wesentlich schwerer als schon länger oder immer in Deutschland Lebende.

Weitere Informationen gibt es in den Publikationen

• Broschüre „Im Schatten der Zittadelle – Der Einfluss des europäischen Migrationsregimes auf ‚Drittstaaten‘“,

• „pro menschenrechte. contra vorurteile. Fakten und Argumente zur Debatte über Flüchtlinge in Deutschland und Europa.“ und

• „pushed back“ (deutsche Kurzfassung)