AfD attestiert sich Verfassungsfeindlichkeit

Nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz Teile der rechtsradikalen „Alternative für Deutschland“ (AfD) als „Prüffall“ einstuften, hatte die AfD Anfang des Jahres eine parteiinterne Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die die Verfassungsfeindlichkeit der eigenen Partei überprüfen sollte. Die Arbeitsgruppe attestiert sich selbst: In Teilen Nichtvereinbarkeit mit der Freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie Verfassungsfeindlichkeit.

Von Franziska Wilke und Marko Neumann

Die AfD wollte selbst untersuchen, ob sie in Teilen womöglich verfassungsfeindlich ist. Eine interne Arbeitsgruppe der AfD sieht bei einigen Äußerungen von Politikern der Partei Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Einstellungen. Besonders viele mehrdeutige und problematische Formulierungen entdeckte die Gruppe, die sich über mehrere Monate mit dem Thema Verfassungsschutz befasst hat, in den öffentlichen Einlassungen des Thüringer Landes- und Fraktionschefs Björn Höcke. [1]

In dem Bericht ist weiterhin von aktiven Parteimitgliedern die Rede, bei denen „offenbar tatsächliche Anhaltspunkte“ festgestellt wurden. In zahlreichen Fällen hätten AfD-ler Aussagen getroffen, die womöglich „mehrdeutig interpretierbar“ seien. Das Magazin „Focus“ berichtet, dass die Gruppe in acht Fällen die Einwände des Verfassungsschutzes für „nachvollziehbar“ halte. 34 Äußerungen seien weiterhin „inhaltlich nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar, ohne verfassungsfeindlich zu sein“. [2]

Seltener fiel demnach der Brandenburger AfD-Chef Andreas Kalbitz auf. Ihm ordneten die Autoren des Berichts zwei Äußerungen zu, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar seien, sowie drei „mehrdeutige“ Aussagen. Jeweils zwei „mehrdeutige“ Äußerungen wollen die Verfasser des internen Papiers bei AfD-Chef Alexander Gauland und bei Fraktionsvorstandsmitglied Beatrix von Storch entdeckt haben. [3]

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte im Januar die Jugendorganisation der AfD (Junge Alternative) und den rechtsnationalen „Flügel“ als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft. Die AfD sprach daraufhin von einer „politischen Instrumentalisierung“ des Verfassungsschutzes. [4]

In dem Gutachten des Verfassungsschutzes, das der Einstufung durch das Bundesamt zugrunde liegt, heißt es unter anderem: „Die Partei eröffnet das Szenario einer Entwicklung, an deren Ende die ‚Selbstzerstörung‘ und eine Unkenntlichmachung Deutschlands steht – sofern keine politische Wende erfolgt.“ [5]

Zuletzt wurde darüber hinaus bekannt, dass der niedersächsische Verfassungsschutz die AfD in dem Bundesland als Prüffall führt. Neben Niedersachsen war die Einstufung in der Vergangenheit auch in Sachsen, Bremen, Thüringen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen bekanntgeworden. [6]

Fußnoten:

[1] https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-09/arbeitsgruppe-verfassungsschutz-afd-verfassungsfeindlich-roland-hartwig

[2] https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/afd-arbeitsgruppe-sieht-verfassungsfeindlichkeit-100.html

[3] https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-09/arbeitsgruppe-verfassungsschutz-afd-verfassungsfeindlich-roland-hartwig

[4] https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/parteien/id_86485938/afd-sieht-verfassungsfeindliche-tendenzen-bei-sich-selbst.html

[5] https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-arbeitsgruppe-sieht-anhaltspunkte-fuer-verfassungsfeindlichkeit-in-der-partei-a-1287914.html

[6] https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/afd-arbeitsgruppe-stellt-verfassungsfeindlichkeit-fest-16394787.html