Mythos und Realität: Die „Geheime Staatspolizei“

Eine der wohl gefürchtetsten Adressen im NS-Reich lautete „Prinz Albrecht Straße 8“ in Berlin. Am Rande des Regierungsviertels residierte die Geheime Staatspolizei (Gestapo), die im April 1933 gegründet wurde.

Berüchtigt war die Gestapo vor allem für ihre brutalen Ermittlungsmethoden beim Verhör, um Gefangene durch Folter zu belastenden Aussagen zu zwingen. Ihr Zweck war einzig die Verfolgung von echten und vermeintlichen Staatsfeinden. In einer entsprechenden Gesetzes-Formulierung von 1936 hieß es dann auch wenig beschönigend:

„Die Geheime Staatspolizei hat die Aufgabe, alle staatsgefährdenden Bestrebungen im gesamten Staatsgebiet zu erforschen und zu bekämpfen, das Ergebnis der Erhebungen zu sammeln und auszuwerten, die Staatsregierung zu unterrichten und die übrigen Behörden über wichtige Feststellungen auf dem Laufenden zu halten und mit Anregungen zu versehen.“

Gemeint war die Verfolgung Andersdenkender, wie Kommunist_innen und Sozialdemokrat_innen, Liberale und Demokrat_innen, die sich nicht mit dem NS-System anpassen wollten; gemeint waren aber auch Juden, Sinti und Roma, Freimaurer und unbeugsame Christen, Zigeuner_innen, Zeugen Jehovas, die den Wehrdienst verweigerten und alle anderen, die dem Regime missliebig waren.

Eine wichtige Rolle zur Informationsgewinnung spielten sogenannte „Vertrauensleute“ (V-Leute), „zivile Maulwürfe“ im staatlichen Auftrag. Die meisten Menschen denunzierten andere aus privaten Interessen oder niederen Beweggründen wie Neid, Rache, Zorn, Hass oder Missgunst. Typische Denunzianten blieben anonym – aus Feigheit oder Angst. V-Leute wurden von der Gestapo hauptsächlich in den gegenüber dem Nationalsozialismus resistenten Gruppen wie der sozialdemokratisch oder kommunistisch geprägten Arbeiterschaft oder katholischen Kreisen geworben.

Zusammenschluss zum Reichssicherheitshauptamt

Aus Sicht der Gestapoführung waren Polizei und Verwaltung nicht nur der verlängerte Arm der Verfolgungsbehörde vor Ort, sie gehörten zum Verfolgungsnetzwerk dazu. Wie wichtig die normale Polizei für die Unterstützung staatspolizeilicher Aktionen war, zeigte sich schon kurze Zeit nach der nationalsozialistischen Machtübertragung. Die frühen Beschlagnahmungsaktionen kommunistischen und sozialdemokratischen Vermögens sowie die anschließenden Verhaftungen wären ohne die massive Unterstützung von herkömmlichen Polizeieinheiten gar nicht nicht möglich gewesen.

So war die Zusammenlegung der Gestapo mit anderen Geheim- und Sicherheitsbehörden des Dritten Reiches nur eine logische Folge. Am 27. September 1939 wurden die Gestapo und die Kriminalpolizei als Teile der Sicherheitspolizei mit dem Sicherheitsdienst (SD) zum Reichssicherheitshauptamt (RSHA) zusammengefasst. Die Gestapo trat ab diesem Zeitpunkt unter dem Namen Abteilung IV des RSHA mit der Bezeichnung „Gegnerbekämpfung“ auf und arbeitete neben den Abteilungen für „Gegnerforschung“, „Deutsche Lebensgebiete“ und dem ehemaligen Auslandsdienst, die alle aus dem SD hervorgegangen waren. Die Gestapo war damit bis zu ihrer Auflösung nach dem Ende der Nazi-Herrschaft Teil eines Machtapparats geworden, in dem die Unterscheidung zwischen eigentlicher Polizeibehörde und den zur Schutz Staffel (SS), also einer politischen Organisation, gehörenden Organisationseinheiten fast unmöglich wurde.