Entscheidung über NPD-Verbot fällt Januar 2017

Die Initiative "no npd - NPD-Verbot jetzt!" fordert seit Jahren ein Verbot der rechtsextremen Partei. Quelle: bpb.de

Trotz einer allgemeinen Angeschlagenheit der NPD ist die rechtsextreme Partei nach wie vor die größte Organisation im rechtsextremen Spektrum; auch der Erfolg der rechtspopulistischen „Alternative für Deutschland“ (AfD) konnte daran nichts ändern. Seit Jahren wird ein Verbot der NPD gefordert, der zweite Anlauf folgte in diesem Jahr. Nun hat das Bundesverfassungsgericht angekündigt, sein Urteil im laufenden Verbotsverfahren am 17. Januar kommenden Jahres zu verkünden.

Von Franziska Wilke und Marko Neumann

Das Bundesverfassungsgericht will seine Entscheidung im Verfahren um ein Verbot der rechtsextremen NPD am 17. Januar verkünden. Das berichten die Nachrichtenagentur dpa und Zeitungen der Funke-Mediengruppe. [1]

Anfang März hatte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts drei Tage lang öffentlich verhandelt. Währenddessen wurden unter anderem Innenminister, Verfassungsschützer und Polizisten zur NPD befragt. Über die anschließenden Beratungen des Zweiten Senats drang seitdem so gut wie nichts nach außen. Ob das Gericht der Argumentation des Bundesrats für ein NPD-Verbot folgt, ist deshalb schwer abzusehen. [2]

Das aktuell laufende Verfahren ist nicht der erste Versuch des Staates gegen die NPD vor dem höchsten Gericht vorzugehen. Ein erster Anlauf war 2003 an der Durchsetzung der Partei mit V-Leuten der Verfassungsschutzbehörden, deren Aussagen in die damals drei Anträge von Bundesrat, Bundesregierung und Bundestag eingeflossen waren, gescheitert. Vor 13 Jahren sah eine Sperrminorität der Richter hierin ein unüberwindbares Verfahrenshindernis, was zur Einstellung führte. [3]

Für ein Verbot müsste erwiesen sein, dass die 1964 gegründete Partei mit ihren gut 5000 Mitgliedern verfassungswidrig ist. Das hatten die Richter Anfang März in einer dreitägigen Verhandlung zu klären versucht. Die Hürden, die das Grundgesetz für ein Parteiverbot setzt, sind hoch. Das Verbreiten verfassungsfeindlicher Ideen allein reicht nicht aus. Den Verbotsantrag gestellt hatten die Länder im Bundesrat. [4]

Mit ihren fremdenfeindlichen Parolen hatte die NPD von der Flüchtlingskrise bei weitem nicht so stark profitieren können wie die neue Konkurrenz von der AfD. [5] Auf kommunaler Ebene hielt die Partei, die bei der Bundestagswahl 2013 auf 1,3 Prozent der Stimmen kam, laut Verfassungsschutz Ende 2015 rund 360 Mandate. Einziger NPD-Abgeordneter im Europaparlament ist Udo Voigt. [6]

24.322 Menschen haben die NPD in Mecklenburg-Vorpommern gewählt – drei Prozent. Erschreckend viel, aber für die NPD viel zu wenig. Die selbsternannten „Nationalen“ sind damit aus dem letzten deutschen Landesparlament ausgeschieden; ihr Ergebnis von 2011 hat sich halbiert. Bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus in Berlin erreichte die NPD 0,6 Prozent. [7]

Solange die NPD durch Legalität den Eindruck erwecken kann, ihre rassistische, antisemitische, antidemokratische Hetze sei ein legitimes „nationales“ Anliegen und solange sie sich überwiegend über Steuergelder finanzieren kann, schöpft die gesamte neofaschistische Szene daraus den Anschein von Legitimität. Der Staat muss seinen Verpflichtungen zur Verteidigung der Demokratie endlich nachkommen. [8]

 

Fußnoten:

[1] http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-11/verfassungsgericht-wird-im-januar-urteil-zu-npd-verbot-verkuenden

[2] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/npd-verbot-bundesverfassungsgericht-verkuendet-urteil-im-januar-a-1119603.html

[3] http://www.endstation-rechts.de/news/kategorie/npd/artikel/wird-die-npd-am-17-januar-verboten.html

[4] http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1527676

[5] http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1527676

[6] http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1527676

[7] http://www.rp-online.de/politik/npd-zwischen-pleite-und-verbot-aid-1.6318146

[8] http://npd-verbot-jetzt.de/aufruf/