Extra3 darf AfD-Spitzenpolitikerin Weidel als „Nazischlampe“ bezeichnen

YouTube Screenshot des Beitrags der Satiresendung extra3, in der Christian Ehring Alice Weidel satirisch als "Nazischlampe" bezeichnete.

 

Die Spitzenkandidatin der rechtspopulistischen „Alternative für Deutschland“ (AfD) Alice Weidel forderte in einer Rede auf dem vergangenen AfD-Bundesparteitag die politische Korrektheit auf den „Müllhaufen der Geschichte“ zu werfen. Die Satiresendung exrtra3 nahm sie beim Wort und bezeichnete sie als „Nazischlampe“. Weidel versuchte eine Verfügung gegen diese Bezeichnung zu erwirken – erfolglos.

Von Franziska Wilke und Marko Neumann

Im Streit um die Formulierung „Nazi-Schlampe“ in der NDR-Satiresendung „extra 3“ hat das Hamburger Landgericht einen Unterlassungsantrag der AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel zurückgewiesen. Es gehe in klar erkennbarer Weise um Satire, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, erklärte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Weidel stehe als AfD-Spitzenkandidatin im Blickpunkt der Öffentlichkeit und müsse überspitzte Kritik hinnehmen. [1]

https://youtu.be/dp6cylCbD40

Der Beitrag des Magazins extra3

Wie das Gericht deutlich macht, ist die Äußerung allerdings nur im Kontext des Satire-Beitrags zulässig. Dieser befasste sich am 27. April 2017 mit dem vorangegangenen Parteitag der Alternative für Deutschland (AfD), auf dem Weidel zur Spitzenkandidaten gewählt worden war. In ihrer Anschlussrede hieß es:

Es muss endlich Schluss damit sein, dass diejenigen, die auf die Missstände in unserem Land hinweisen, härter bekämpft werden als die Missstände selbst. Und wir werden uns als Demokraten und Patrioten trotz dessen nicht den Mund verbieten lassen. Denn die politische Korrektheit gehört auf den Müllhaufen der Geschichte

„extra3“ griff diesen Auszug auf, zeigte ihn in der Sendung, Christian Ehring kommentierte dazu: „Jawoll, Schluss mit der politischen Korrektheit! Lasst uns alle unkorrekt sein, da hat die Nazi-Schlampe doch recht. War das unkorrekt genug? Ich hoffe!“ [2]

Der Aussagegehalt von „Schlampe“ habe zwar eine sexuelle Konnotation. Es liege für den Zuschauer aber auf der Hand, „dass die Bezeichnung nur gewählt wurde, weil die Antragstellerin eine Frau ist, die Äußerung aber keinerlei Wahrheitsgehalt aufweist“. [3]

Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts sei nur »anzunehmen, wenn die von ihrer satirischen Umkleidung freigelegte Aussage die Würde des Betroffenen in ihrem Kernbereich trifft.« Die Sendung »extra3« habe sich jedoch im Rahmen ihrer satirischen Arbeit geäußert, was klar zu erkennen gewesen sei. Im Vordergrund der Äußerung habe nicht die Diffamierung Weidels gestanden. [4]

Bereits vor der Entscheidung des Landgerichts hatte der NDR betont, dass sich Moderator Christian Ehring konkret auf Weidels Forderung bezogen habe, wonach „die politische Korrektheit auf den Müllhaufen der Geschichte gehört“. „Mit seiner satirischen Überspitzung zeigt er die Konsequenzen dieser Forderung, dass nämlich ohne politische Korrektheit die Beschimpfung von Menschen wieder salonfähig werden könnte“, teilte der NDR Anfang Mai mit. Zu keinem Zeitpunkt hätten er oder die Redaktion Alice Weidel persönlich beleidigen wollen. [5]

Die Entscheidung des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Weidel hat über ihren Anwalt mitteilen lassen, Beschwerde einzulegen. Über diese hätte dann das Hanseatische Oberlandesgericht zu entscheiden. [6]

Fußnoten:

[1] http://www.taz.de/!5410484/

[2] http://meedia.de/2017/05/17/sie-duerfen-sie-nazi-schlampe-nennen-landgericht-hamburg-weist-afd-antrag-auf-einstweilige-verfuegung-gegen-extra3-zurueck/

[3] http://www.tagesspiegel.de/medien/alice-weidel-verliert-gegen-extra3-vor-gericht-nazi-schlampe-ist-okay-weil-satire/19816018.html

[4] https://www.neues-deutschland.de/artikel/1051293.extra-durfte-weidel-nazi-schlampe-nennen.html

[5] https://www.welt.de/regionales/hamburg/article164655318/AfD-Politikerin-scheitert-mit-einstweiliger-Verfuegung-gegen-NDR.html

[6] http://www.deutschlandfunk.de/nazi-schlampe-afd-spitzenkandidatin-weidel-erleidet.2849.de.html?drn:news_id=745990