Kundgebung „Sitzen bleiben! Für Versammlungsfreiheit und zivilen Protest!“ am 28.02.18 in Schwerin

Am 28. Februar verhandelt das Verwaltungsgericht in Schwerin die Frage, ob friedlicher Protest die Demonstrant*innen in Mecklenburg-Vorpommern zukünftig Geld kosten wird. 126€ für den tatkräftigen Körper-Einsatz der Beamt*innen pro Demonstrant*in stehen zur Debatte.

Die Demonstrant*innen hatten mit einer Sitzblockade gegen eine Sammel-Abschiebung in sogenannte „sichere Herkunftsländer“ von Rostock-Laage aus protestiert.

Kommt zahlreich zur Kundgebung von Rostock hilft und macht deutlich: Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht! Wer für zivile Protestformen bezahlen muss, wird diese nicht mehr machen. Grade in Mecklenburg-Vorpommern ein verheerendes Zeichen an die Zivilgesellschaft. Bringt Stühle und Sitzgelegenheiten mit, denn: Sitzen bleiben werden wir auch vor dem Verwaltungsgericht in Schwerin. 12 Uhr Kundgebung, 13 Uhr Verhandlung (öffentlich).

Zum Hintergrund:

Das Polizeipräsidium Rostock forderte nach der Sitzblockade die Polizeieinsatzkosten von den Teilnehmer*innen, diese klagten dagegen. Ziviler Ungehorsam gegen Abschiebungen ist legitim und notwendig. Zurzeit übernehmen die Bundesländer die Polizeieinsatzkosten bei Demonstrationen und Versammlungen – sollte die Polizei mit ihrer Forderung durchkommen, könnte das Auswirkungen auf alle Protestformen in Mecklenburg-Vorpommern haben. Am 28. Februar wird über die Zukunft der Versammlungsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern verhandelt und diskutiert, sowohl im Gerichtssaal, als auch auf der Straße vor dem Verwaltungsgericht.