Neubrandenburg: Auschwitz-Prozess gegen SS-Sanitäter endgültig geplatzt

Einer der letzten Auschwitz-Prozesse wird nun eingestellt. Dem ehemaligen SS-Sanitäter Hubert Z., der 1944 in Auschwitz stationiert war, wurde Beihilfe in 3681 Fällen vorgeworfen. Wegen einer bescheinigten Demenzerkrankung braucht Z. nun keine Verurteilung mehr zu fürchten.

Von Franziska Wilke, Julian Feller und Marko Neumann

18 Monate nach Beginn steht der Prozess gegen einen ehemaligen SS-Sanitäter, der 1944 im Vernichtungslager Auschwitz eingesetzt worden war, vor der Einstellung. Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat beantragt, das Verfahren gegen den mittlerweile 96-Jährigen Hubert Z. wegen dessen dauerhafter Verhandlungsunfägigkeit einzustellen. Ein Sprecher des Landgerichts Neubrandenburg teilte mit, die zuständige Strafkammer werde den Prozess „kurzfristig“ einstellen. [1]

Der 96-Jährige sei wegen Demenz verhandlungsunfähig, erklärte ein Sprecher der Anklagebehörde in Schwerin. Die Demenz-Erkrankung des Mannes habe einen Grad erreicht, der es ihm nicht mehr erlaube, seine Interessen wahrzunehmen und Prozesserklärungen „in verständiger und verständlicher Weise“ entgegenzunehmen oder abzugeben. [2]

Der Prozess gegen Z. kam nach einem ersten Hauptverhandlungstermin Ende Februar 2016 nie über die Verlesung der Anklageschrift hinaus. Zahlreiche Anträge, die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten oder aber die Unbefangenheit der Richter zu überprüfen, prägten das immer wieder ausgesetzte Verfahren. [3]

Im Oktober 2015 stellten Gutachter nach Angaben der Staatsanwaltschaft eine demente Erkrankung des Angeklagten fest, die allerdings damals zumindest eine eingeschränkte Verhandlungsfähigkeit zuließ. Mittlerweile habe die Krankheit allerdings einen Grad erreicht, dass der Angeklagte nicht mehr in der Lage sei, innerhalb und außerhalb der Hauptverhandlung seine Interessen vernünftig wahrzunehmen. Weiterhin sein es ihm nicht mehr möglich, in verständiger und verständlicher Weise Prozesserklärungen entgegenzunehmen oder abzugeben. Ein entsprechendes Gutachten war im März dieses Jahres eingeholt worden. [4]

Der 96-Jährige wird beschuldigt, Beihilfe zum Mord in 3681 Fällen geleistet zu haben. Er war 1944 einen Monat im KZ Auschwitz-Birkenau als SS-Sanitäter tätig – nach Angaben seiner Verteidigung in der Betreuung von KZ-Personal. In der Zeit wurden mindestens 3681 Menschen aus Deportationszügen unmittelbar in Gaskammern umgebracht. Die Anklage wirft dem 96-Jährigen vor, sich in die Lagerorganisation eingefügt und so die Vernichtung von Leben befördert zu haben. [5]

Nachspiel für Richter-Trio

Thomas Walther, der Anwalt zweier Nebenkläger, zeigte drei der Richter wegen Rechtsbeugung an, weil sie seiner Meinung nach die Rechte seiner Mandaten, den Söhnen einer in Auschwitz ermordeten Frau, systematisch missachteten. [6] Die Anzeigen waren bereits im April dieses Jahres bei der Staatsanwaltschaft eingegangen. Der Vorwurf der Anwälte der Nebenkläger, Thomas Walther und Cornelius Nestler: Kabisch habe die beiden jüdischen Auschwitz-Überlebenden Walter und William Plywaski vom Verfahren ausschließen wollen. [7]

Prozessende mit fadem Beigeschmack

Die Einstellung des Verfahrens gegen den mutmaßlichen Auschwitz-Täter Hubert Z. ist bitter, aber sie ist notwendig. Wenn ein Angeklagter aus Krankheitsgründen einem Verfahren nicht mehr folgen kann, dann muss dieses beendet werden, so schwerwiegend die Vorwürfe gegen ihn auch sein mögen. [8] Doch diese Einsicht ist nur die halbe Wahrheit. Tatsächlich hat der Neubrandenburger Prozess eindrücklich über quälende Monate hinweg gezeigt, wie man ein NS-Verfahren nicht führen darf. Mehr noch: Der Prozess hat an die längst vergangen geglaubten Tage der bundesdeutschen Justiz erinnert, als mutmaßliche Nazi-Täter mit Langmut und Kumpanei seitens der Richter rechnen durften. [9]

Das Ende dieses Verfahrens, so rechtsstaatlich es auch ist, konterkariert alle gesellschaftlichen Bemühungen zur Auseinandersetzung mit der jüngeren deutschen Geschichte. Denn es besagt letztlich: Es ist nicht wichtig, ob mehr als 70 Jahre nach dem Holocaust die Gerechtigkeit an erster Stelle steht. [10]

Fußnoten:

[1] http://www.taz.de/!5443988/

[2] http://www.dw.com/de/prozess-gegen-fr%C3%BCheren-ss-sanit%C3%A4ter-von-auschwitz-wird-eingestellt/a-40310546

[3] http://www.stern.de/news/prozess-gegen-frueheren-ss-sanitaeter-in-neubrandenburg-wird-eingestellt-7601030.html

[4] http://www.endstation-rechts.de/news/kategorie/politik/artikel/verhandlungsunfaehig-staatsanwaltschaft-beantragt-einstellung-des-neubrandenburger-auschwitz-prozes.html

[5] http://www.focus.de/politik/deutschland/beihilfe-zum-mord-in-3681-faellen-angeklagter-ist-dement-auschwitz-verfahren-in-neubrandenburg-vor-der-einstellung_id_7537608.html

[6] http://www.stern.de/news/prozess-gegen-frueheren-ss-sanitaeter-in-neubrandenburg-wird-eingestellt-7601030.html

[7] http://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/fuer-die-richter-ist-das-auschwitz-verfahren-noch-nicht-erledigt-0129737009

[8] http://www.taz.de/!5441225/

[9] http://www.taz.de/!5441225/

[10] http://www.taz.de/!5441225/