Verbot des AfD-Lehrerportals in Mecklenburg-Vorpommern

Die rechtsradikale „Alternative für Deutschland“ (AfD) hat erst vor wenigen Wochen auch in Mecklenburg-Vorpommern ein Meldeportal für Lehrer*innen geschaltet, die angeblich gegen die Neutralitätspflicht an Schulen verletzen. Das Portal wurde jetzt vom Landesdatenschutzbeauftragten Heinz Müller verboten.

Von Janin Krude und Marko Neumann

Der Landesdatenschutzbeauftragte Mecklenburg-Vorpommerns, Heinz Müller, hat das von der AfD betriebene Internetportal „Neutrale Schule“ verboten. Aufforderungen an Schüler, Lehrer zu melden, die mutmaßlich gegen das politische Neutralitätsgebot verstoßen, muss der betroffene AfD-Landesverband innerhalb einer Woche von der Seite entfernen. Ansonsten drohe der AfD ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro, erklärte Müller am Freitag. [1]

Es dürfe nicht sein, dass Lehrer durch ein solches Portal in ihrer Unterrichtstätigkeit eingeschüchtert werden, argumentierte der oberste Datenschützer des Landes. Es sei selbstverständlich eine Aufgabe der Lehrer, für die Demokratie, das Grundgesetz und die darin gewährleistete Menschenwürde einzutreten. „Dabei sollen sie keine Angst haben, von selbsternannten AfD-Aufpassern behelligt zu werden“, so Müller. [2]

Die Verarbeitung von Daten, aus denen die politische Meinung hervorgeht, sei laut Datenschutzgrundverordnung „grundsätzlich untersagt“ und nur in Ausnahmefällen erlaubt. Müller wies darauf hin, dass jeder vom AfD-Landesverband Auskunft verlangen könne, „ob ihn betreffende Daten verarbeitet werden“. [3]

Die AfD behauptet auf ihrer Seite, die Prinzipien eines objektiven und neutralen Schulunterrichts würden zunehmend unter Druck geraten. Linke Vereine und Organisationen würden an Schulen „Stimmung gegen die AfD und konservativ denkende Bürger“ schüren. Der NDR hatte bei der Veröffentlichung der Seite nach Beispielen für diese angeblich einseitige Beeinflussung durch Lehrer gefragt, doch die AfD konnte kein einziges nennen. [4]

Der AfD-Landessprecher Leif-Erik Holm nannte das Verbot „eine parteipolitisch motivierte Willkürentscheidung“. Es diene offensichtlich dazu, „Schüler, Eltern und Lehrer einzuschüchtern, damit sie Verletzungen des Neutralitätsgebots kritiklos über sich ergehen lassen“. [5]

Fußnoten:

[1] https://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/mecklenburg-vorpommern-datenschuetzer-verbietet-afd-lehrermeldeportal-a-1286671.html

[2] https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Datenschuetzer-verbietet-Lehrer-Meldeportal-der-AfD,afd2390.html

[3] https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/lehrer-melden-mecklenburg-vorpommern-verbietet-afd-portal-16382667.html

[4] https://www.endstation-rechts.de/news/afd-meldeportal-fuer-lehrer-verboten.html

[5] https://www.tagesspiegel.de/politik/verstoss-gegen-datenschutz-mecklenburg-vorpommern-verbietet-lehrer-meldeportal-der-afd/25013520.html